Wirtschaftsmediation
Dienstleistung Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Stein
Unterstützung bei Verhandlungen und Konflikten, Lösung durch Klärung der rechtlichen, außerrechtlichen auch emotionalen Fragen
- zwischen Gesellschaftern bzw. zwischen Gesellschaft und Geschäftsführung
- zwischen zwei oder mehreren Unternehmen
- zwischen Unternehmen und Mitarbeiter(n)
- zwischen Rechtsanwälten
- Unternehmensnachfolgen
- Unternehmensnachfolgen
- Unternehmenszusammenschlüssen
Was ist Wirtschaftsmediation?
Wirtschaftsmediation ist ein besonderes Verhandlungsverfahren. Zwei oder mehr Parteien wählen Wirtschaftsmediation, um effektiv eine intelligente Lösung ihres gemeinsamen Problems zu finden.
Die Parteien der Wirtschaftsmediation wollen mit der jeweils anderen Seite kooperieren, weil sie sich dadurch größtmöglichen persönlichen Nutzen versprechen.
Die Parteien werden unterstützt durch den speziell ausgebildeten Wirtschaftsmediator. Dieser neutrale Vermittler hat keine Entscheidungsmacht. Er arbeitet mit dem Ziel, den Parteien zu helfen, eine Vereinbarung auszuhandeln, die ihnen mehr nutzt als die möglichen Alternativen.
Die Wirtschaftsmediation ist gewöhnlich erfolgreich, wenn
> alle Parteien an dem Verfahren freiwillig teilnehmen. Das ist insbesondere der Fall, wenn sie sich tatsächlich persönliche
Vorteile durch die Kooperation mit der anderen Seite versprechen,
> es den Parteien gelingt, bei ihren Entscheidungen optimal die Realität zu berücksichtigen.
Dieses ist der Fall, wenn
- sie das jeweilige Verständnis von sich selbst,
- dem des Anderen,
- und der sie gemeinsam umgebenden Realität beachten.
(angelehnt an die Definition von Garry Friedman und Jack Himmelstein, Center of Mediation in Law, New York)