Wie arbeite ich im Arbeitsrecht?
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Stein
Arbeitsrechtlicher Streit belastet
Der Arbeitnehmer sieht sich in seinen Rechten verletzt. Er fürchtet um seine materielle Existenz, fühlt seine persönliche Zukunft bedroht. Der Arbeitgeber stellt eine Einschränkung seiner Rechte fest. Für ihn ist die Auseinandersetzung mit dem Arbeitnehmer oder dem Betriebsrat eine empfindliche Störung des Betriebsablaufs.
Beide Parteien kostet der Streit Zeit, Geld und Kraft.
Kriterien meiner Arbeit
Aufgrund dieser Situation ist Zeit ein wichtiger Gesichtspunkt für meine Arbeit:
Wie kann mein Mandant möglichst schnell und mit Gewinn für sich die Auseinandersetzung beenden und sich wieder seinen anderen Aufgaben widmen?
Meine Arbeit ist darauf gerichtet, daß der Mandant sein persönliches Ziel erreicht.
Entscheidende Frage
Worum geht es meinem Mandanten ganz genau?
In einem oder ggf. in mehreren Beratungsgesprächen wird die Antwort auf diese Frage erarbeitet: Der Mandant legt ausführlich seine Sicht der Situation dar. Ich informiere ihn umfassend über die arbeitsrechtlichen Regelungen. Wir erörtern die tatsächlichen Vor- und Nachteile aus der Rechtslage. Gemeinsam betrachten wir auch die Lage der Gegenseite, um deren Möglichkeiten und Interessen einzuschätzen.
Ergebnis meiner Beratung
Der Mandant hat die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten, wie er sich ab sofort verhalten kann. Er kennt die Vor- und Nachteile der Alternativen und deren Kosten. Er kann sich z.B. entscheiden, das Gespräch mit der Gegenseite zu suchen, entweder persönlich, begleitet durch mich oder ich spreche allein mit dem Gegner. Er kann beschließen, sofort seine Rechte gerichtlich geltend zu machen. Er kann aber auch zu dem Ergebnis kommen, zunächst nichts zu unternehmen und abzuwarten, bis sich seine strategische Position verbessert.
Kontakt mit der Gegenseite
Meine Stärke ist umfassendes arbeitsrechtliches Wissen, Aufmerksamkeit und Kreativität. Oftmals gelingt es mir schon durch außergerichtliche Gespräche mit der Gegenseite eine einvernehmliche Lösung zu finden, die das Ziel meines Mandanten zu seiner Zufriedenheit erreicht. Da dies nicht zwangsläufig bedeutet, dass die Gegenseite ihr eigenes Interesse vernachlässigen muss, hat mein Mandant meist in Zukunft ein professionell gutes Verhältnis zu seinem ehemaligen Streitpartner.
Gerichtliche Auseinandersetzung
Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig, führe ich diese mit der erforderlichen Konsequenz. Aber auch in diesem Fall behalte ich die oben angesprochenen Gesichtspunkte Zeit und Ziel des Mandanten im Auge. Gibt es Möglichkeiten das Ziel schnell durch eine einvernehmliche Vereinbarung zu erreichen, schlage ich jederzeit meinem Mandanten vor, diesen Weg zu gehen.