Impressum
Kanzlei für Arbeitsrecht und Steuerberatung
Stein et Stein
Angaben nach TMG und DL-InfoV
Gemäss dem Telemediengesetz sowie der gültigen Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung möchten wir Sie gern über nachstehende Informationen bezüglich unserer Kanzlei in Kenntnis setzen:
Michael Stein
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Wirtschaftsmediation - Coaching
Dipl.-Volkswirtin
Annette Stein
Steuerberaterin
Kontakt
Bahnhofstraße 18
31275 Lehrte bei Hannover
Telefon 05132/82650
Telefax 05132/826566
eMail: info@stein-und-stein.de
Homepage: www.stein-und-Stein.de
Umsatzsteueridentifikationsnummer/Bankverbindung
USt-IdNr.: DE115056308
Bankverbindung:
Volksbank Lehrte IBAN DE40251933317011109000
BIC GENODEF1PAT
Angaben zu Rechtsanwalt Michael Stein
Berufsbezeichnung und zuständige Kammern
Rechtsanwalt Michael Stein ist zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Celle, Bahnhofstraße 5, 29921 Celle. Die gesetzliche Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Niedersachsen) verliehen.
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung (BORA)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Vorschriften können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) eingesehen werden. Die Informationen können unter dem Thema "Berufsrecht" abgerufen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen den Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern verweisen wir auf die Hinweise bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Celle oder bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepages www.rakcelle.de bzw. www.brak.de.
Allgemeine Informationspflicht nach § 36 VSBG
Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle:
Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org, zuständig. Rechtsanwalt Michael Stein ist grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft teilzunehmen.
Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Berufshaftplicht
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der HDI Versicherung AG in Hannover. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten
a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros,
b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht, mit Ausnahme desjenigen der Türkei,
c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten.
Angaben zu Dipl.-Volkswirtin Annette Stein, Steuerberaterin
Steuerberaterin Annette Stein ist zugelassen bei der Steuerberaterkammer Niedersachen, Adenauerallee 20, 30175 Hannover. Die gesetzliche Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Niedersachsen) verliehen.
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz (StBGerG)
- Durchführungsverordnung (DVStB)
- Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
- Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer
- Fachberaterverordnung
Die berufsrechtlichen Vorschriften können über die Homepage der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) eingesehen werden. Die Informationen können unter dem Thema Menüpunkt "Der Steuerberater" und der anschließenden Auswahl "Berufsrecht" abgerufen werden.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Die Steuerberaterkammern stehen als Vermittlungsstelle zur Verfügung und fördern im Streitfall das Zustandekommen von außergerichtlichen, gütlichen Einigungen zwischen Steuerberater und Mandant (www.bstbk.de).
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der HDI Versicherung AG in Hannover. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche
a) welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dieses gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungstitels (§722 ZPO),
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts,
c) welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch Besondere Vereinbarung eingeschlossen sind
Die Risikoausschlüsse gemäß a) und b) gelten nicht für die Staaten Europas, die Türkei, die Russische Föderation und die sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem EWR angehören.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der zuvor nicht genannten Staaten, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt.